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Bei der Wahl des “richtigen” Schlüsseldiensts gibt es einiges zu beachten. An dieser Stelle wollen wir Ihnen Informationen bieten die Ihnen nicht nur helfen diese Wahl besser zu treffen sondern auch weitere Themen Rund um den Schlüsseldienst ansprechen. Kann bzw. darf ich meine Wohnungstür selber öffnen? Muss ich immer den Schlüsseldiensts selber zahlen? Wie setzten sich die Kosten eines Schlüsseldienst zusammen und was darf ein Schlüsseldienst kosten? Diese Rubrik wird ständig erweitert. Viel Spaß beim lesen!
Türe selber öffnen
Im Internet findet man unzählige Tutorials in denen gezeigt wird wie sie Ihre verschlossene Tür ohne einen Schlüssel selber öffnen. Die bekannteste Version ist sicherlich die in der die Tür mit Hilfe einer Kreditkarte geöffnet wird. Aber es gibt auch Anleitungen bei denen mit Schraubendreher, Bohrmaschinen und anderem schweren Gerät vorgegangen wird. Wir möchten sie ausdrücklich vor all diesen Herangehensweisen warnen. Die Situationen und die Schließsysteme sind so unterschiedlich als das man eine allgemeine Lösung heranziehen sollte. Häufig werden unsere Monteure zu Wohnungen gerufen an denen sich bereits der freundliche Nachbar erfolglos zu schaffen gemacht hat. Leider müssen wir immer wieder feststellen das solch ein Versuch nicht nur erfolglos bleibt, sondern zum einen nicht ohne unnötige Folgeschäden bleibt und auch unsere Arbeit nachträglich erschwert. Das geht von verkanteten Plastikkarten welche sich nicht mehr entfernen lassen bis zu unnötig zerstörten Schlössern. Auch Beschädigungen an der Tür selber sind keine Seltenheit. Eine Instandsetzung kann hier teurer werden als die eigentliche Türöffnung. Im schlimmsten Fall, wenn Sie Mieter sind, kann Ihr Vermieter hier berechtigte Forderungen stellen. Bitte rufen Sie um unnötige Kosten zu vermeiden einen erfahrenen Fachbetrieb wie Schlüsseldienst Recklinghausen. Wir sind stets bestrebt Ihre Kosten für eine Türöffnung so gering wie möglich zu halten.
Schlüsseldienst muss vom Vermieter gezahlt werden
Ob die Kosten für einen benötigten Schlüsseldienst an den Vermieter abgetreten werden können hängt von einigen Faktoren ab. Grundsätzlich kann man aber sagen das der Vermieter in der Zahlungspflicht ist wenn es sich um einen technischen Defekt handelt und der Mieter nicht eine selbstverschuldete Situation herbeigeführt hat. Selbstverschuldet wäre hier auf jeden Fall der verlorene Schlüssel, Schlüsseldiebstahl oder der abgebrochene Schlüssel zu nennen.
Um die Kosten an den Vermieter durchzureichen muss der Mieter folgendes beachten. Wenn möglich muss der Mieter den Vermieter oder die Hausverwaltung vor der Beauftragung eines Schlüsseldiensts informieren um dem Vermieter Gelegenheit zu geben den Mangel zu beheben. Häufig handelt sich es aber um einen Notfall und die Mängelanzeige würde zu lange dauern. In diesen Fällen darf der Mieter selbstständig handeln.
Schlösser werden als wartungsfrei angesehen. Lassen Sie sich ein defektes Schloss von Ihrem Schlüsseldienst bescheinigen. Wenn Sie die vorher genannten Voraussetzungen erfüllen haben Sie eine gute Chance auf Kostenerstattung durch Ihren Vermieter.